Seit dem 01.01.2017 werden das Vorliegen und die Schwere der Pflegebedürftigkeit anhand eines neuen Begutachtungsinstruments ermittelt. Zur Ermittlung des Pflegegrades werden Fragen aus den 6 Modulen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch den MDK in der Regel bei einem Hausbesuch erhoben. Die 6 Module setzen sich zusammen aus Mobilität (z.B. Treppensteigen), Kognitiv/Verhalten (z.B. zeitliche u. örtliche Orientierung), Selbstversorgung (z.B. Waschen und Ankleiden), Behandlung/Therapie (z.B. Umgang mit Medikamenten o. Verbandswechseln) und Alltagsgestaltung (z.B. Arztbesuche). Nach einem gesetzlich vorgegebenen Gewichtungsverfahren ergeben sich Gesamtpunkte, auf deren Grundlage dann der Pflegegrad ermittelt wird.
Die Pflegekasse erstattet monatlich für erbrachte Leistungen maximal folgende Leistungssätze, gestaffelt nach Pflegegraden und abhängig von der Leistungsform: