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Pflegegrade & Pflegeleistungen


 


Pflegegrade

Seit dem 01.01.2017 werden das Vorliegen und die Schwere der Pflegebedürftigkeit anhand eines neuen Begutachtungsinstruments ermittelt.  Zur Ermittlung des Pflegegrades werden Fragen aus den 6 Modulen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch den MDK in der Regel bei einem Hausbesuch erhoben.  Die 6 Module setzen sich zusammen aus Mobilität (z.B. Treppensteigen), Kognitiv/Verhalten (z.B. zeitliche u. örtliche Orientierung), Selbstversorgung (z.B. Waschen und Ankleiden), Behandlung/Therapie (z.B. Umgang mit Medikamenten o. Verbandswechseln) und Alltagsgestaltung (z.B. Arztbesuche). Nach einem gesetzlich vorgegebenen Gewichtungsverfahren ergeben sich Gesamtpunkte, auf deren Grundlage dann der Pflegegrad ermittelt wird.

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Pflegeleistung

Die Pflegekasse erstattet monatlich für erbrachte Leistungen maximal folgende Leistungssätze, gestaffelt nach Pflegegraden und abhängig von der Leistungsform:

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
  • Daneben können Entlastungsleistungen, Leistungen zur Tages- oder Kurzzeitpflege oder Leistungen zur Verhinderungspflege gewählt werden.

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